Winterreifenpflicht in Europa

In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht bei „winterlichen Wetterverhältnissen“. Wer aber mit dem Auto in den Wintermonaten in den Urlaub fährt, sollte sich vor Fahrtantritt über die Winterreifenpflicht im jeweiligen Land informieren. Wo sind Winterreifen pflicht? Wo gibt es nur eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenbedingungen?
Wir haben die wichtigsten Infos zu den wichtigsten Ländern in Europa zusammengefasst:

Finnland

In Finnland gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar) des Folgejahres. Bei den Autoreifen ist eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern erforderlich. Es werden aber 5 Millimeter empfohlen.

Frankreich

In diesem Land wird die Winterreifenpflicht durch Beschilderung von gewissen Straßen vorgeschrieben. Wird man ohne Winterreifen erwischt, kostet dies 135 Euro und es darf nicht weitergefahren werden.

Italien

Hier kann die Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht auf einigen Straßen kurzfristig vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifenpflicht. Alternativ können zu Winterreifen auch Schneeketten auf den Sommerreifen aufgezogen werden.

Kroatien

Ähnlich wie in Deutschland. Es gibt keine Winterreifenpflicht, aber Schneefall sind Winterreifen von einer Mindestprofiltiefe von 4 mm vorgeschrieben.

Österreich

Hier gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht: PKW’s (Klasse M1) und Lastkraftwagen (Klasse N1) bis zu 3,5 Tonnen müssen im Zeitraum von 1. November bis 15. April des Folgejahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein. Darunter fallen Fahrbahnen mit Schnee, Eis, Schneematsch. Alternativ können auch zwei Antriebsräder mit Schneeketten versehen werden. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs können Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

In Österreich gilt die 4er-Regel (auch 4x4x4 Regel genannt):

  • Alle vier montierten Reifen müssen Winterreifen sein mit der Kennzeichnung (M + S) Matsch und Schnee.
  • Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen (Radialbauart) / 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart.
  • Die normale Lebensdauer eines Winterreifens beträgt 4 Jahre.

(Quelle: Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz Österreich)

Schweden

Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März. Mindestprofiltiefe 3 mm. Dies gilt aber nur für in Schweden zugelassene Fahrzeuge.

Schweiz

Hier gibt es keine Winterreifenpflicht. Es wird aber trotzdem empfohlen mit Winterreifen zu fahren, da bei einem Unfall oder bei einer Störung des Verkehrs, der Lenker zur Mithaftung gezogen werden kann.

Slowenien

Hier gibt es seit 2009 die Winterreifenpflicht. Diese gilt von 15. November und 15. März des Folgejahres. Aber auch außerhalb des Zeitraums bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen erforderlich.

Tschechien

Auch in Tschechien gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März und bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande

Hier gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht.

Quelle: ADAC

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